Schwalbennester
News vom: 25.04.2009

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in Bezug auf das Bundesnaturschutzgesetz entschieden, dass eine Entfernung von Schwalbennestern von einer Hausfassade nicht ohne weiteres erlaubt ist. Die Eigentümerin eines Hauses wurde verurteilt vor der Rückkehr der Mehlschwalben im Mai als Ersatz für die entfernten natürlichen Nester künstlich Nisthilfen an der Fassade anzubringen. (Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 64/09 und 25 L 8/09)

 
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